Lärm als Gesellschaftsproblem

Täglich wird das Miteinander durch Lärm auf eine Probe gestellt. Dabei hat jeder Mensch eine individuelle Schmerzschwelle, bei der er Geräusche als Lärm empfindet. Um diese individuelle Eigenschaft zu objektivieren wurde unter anderem die TA Lärm geschaffen. Diese setzt für unterschiedliche Zeiträume und Bebauungsarten die rechtlichen Grenzwerte fest.
Kommt es nun zu einer Belästigung, ist es wichtig abzuschätzen, ob dieses eine objektiv gerechtfertigte Belästigung ist.
Dieses kann in einfachen Fällen mit einem Schallpegelmesser überprüft werden, in komplizierten Fällen mit einer Dauermessung oder einer problembezogenen Messung und Analyse.

 

Bei der Beurteilung des Lärms sind neben dem reinen Schallpegel weitere Informationen über das Geräusch wichtig.
Hinweise auf die Art der Lärmbelästigung geben die Antworten auf folgende Fragen:

  • Ist der Lärm tieffrequent/hochfrequent/breitbandig?

  • Ist der Lärm kontinuierlich/pulsierend/impulshaft?

  • Enthält der Lärm  einzelne Töne oder ist es ein Frequenzgemisch?

Hilfreich ist bei einigen Lärmarten (z.B. Freizeitlärm) die Erstellung eines Lärmprotokolls, wenn möglich mit Zeugen.

Abgesehen von den rechtlichen Grenzwerten für die zulässige maximale Lärmbelastung ist jedoch folgender Aspekt wichtig: Die Grenzwerte und die Hörschwelle sind aufgrund von Wahrscheinlichkeiten und Statistiken festgelegte Werte. Es gibt wohl keinen Menschen auf der Erde, bei dem die Hörschwelle und die Belästigungsgrenze exakt zutrifft. So kann eine Person etwas hören, was eine andere nicht hört und eine Person kann belästigt sein, während eine andere es schon nicht mehr ertragen kann. Hier sind dann abseits der rechtlichen Möglichkeiten individuelle Lösungen gefragt.

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