Lärm als Gesellschaftsproblem
Täglich wird das Miteinander durch Lärm auf eine Probe gestellt. Dabei hat jeder Mensch eine individuelle Schmerzschwelle, bei der er Geräusche als Lärm empfindet. Um diese individuelle Eigenschaft zu objektivieren wurde unter anderem die TA Lärm geschaffen. Diese setzt für unterschiedliche Zeiträume und Bebauungsarten die rechtlichen Grenzwerte fest. Kommt es nun zu einer Belästigung, ist es wichtig abzuschätzen, ob dieses eine objektiv gerechtfertigte Belästigung ist. Dieses kann in einfachen Fällen mit einem Schallpegelmesser überprüft werden, in komplizierten Fällen mit einer Dauermessung oder einer problembezogenen Messung und Analyse.
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