Beim Industrie- und Gewerbelärm gibt es eine Vielzahl von Lärmquellen unterschiedlicher Art. Nicht nur große Industriebetriebe, sondern auch kleinere Handwerksbetriebe (z.B. Schlossereien, Bäckereien, Schreinereien, Autowerkstätten u.a.) erzeugen Lärm, der sich in der Lautstärke sowie in der Zusammensetzung stark unterscheidet. Neben dem Produktionslärm müssen auch die Geräusche des Liefer- und Kundenverkehrs beachtet werden. Die Beurteilung dieser Lärmquellen richtet sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der TA Lärm (Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm).

Lärm, der durch gewerbliche Bautätigkeiten entsteht, ist hingegen kein Industrie- und Gewerbelärm. Hierbei handelt es sich um Baulärm. Auch hier kann eine Nutzungsänderung zu erheblichen Änderungen der Lärmemission führen. In Zweifelsfällen ist eine Nachmessung oder Neubegutachtung ratsam - sowohl für den Lärmerzeuger zur rechtlichen Absicherung seiner Tätigkeiten als auch für den Belästigten zum objektiven Nachweis der Belästigung.

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